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Geltung der AGB

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.atvshop.ch, per Mail, per Telefon oder im Ladengeschäft in 5314 Kleindöttingen.

Angebot & Vertragsabschluss

Die ATVshop GmbH (Lieferant) verkauft hauptsächlich Einrichtungen, Geräte und Maschinen für Garten, Areal, Land- und Forstwirtschaft sowie Anbaugeräte und Zubehör für Fahrzeuge. Die Angebote des Lieferanten in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Besteller gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware(n), Anzahl Stück/Meter etc. eingeben

2) Bestätigen durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“

3) Prüfung der Angaben im Warenkorb

4) Bestätigung durch Anklicken des Buttons „Kasse“

5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anwenderangaben (E-Mail- Adresse und Passwort) oder Anwählen von „Direkt zur Kasse ohne Anmeldung“, Akzeptieren der Datenschutzerklärung durch Anklicken des entsprechenden Buttons, mit „weiter“ bestätigen

6) Eingabe der mit * gekennzeichneten Felder oder Prüfung, bzw. Berichtigung der jeweiligen Daten

7) „Abweichende Lieferadresse“ eingeben oder mit „weiter“ fortfahren

8) Prüfung der eingegebenen Daten und der Bestellung

9) Akzeptieren der AGB durch Anklicken des Buttons „Ja ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und will bestellen“

10) Verbindlicher Abschluss der Bestellung mittels des Buttons „Kaufen“

11) Die Bestellung wird vom Lieferanten per E-Mail bestätigt

Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

Die angegebenen Preise enthalten die schweizerische Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Alle Preise verstehen sich netto ab Lager ATVshop GmbH in Kleindöttingen, ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge. Hinzu kommen die Versandkosten nach Volumengewicht. Der Besteller hat die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung (POWERPAY), Vorauskasse, Kreditkarte (Visa, MasterCard), PostFinance E-Finance, TWINT, PayPal oder Barzahlung bei Abholung. Hat der Besteller die Zahlung per Vorauskasse oder Barzahlung bei Abholung gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsabschluss zu bezahlen.

Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)

MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung kann der Besteller seinen Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollte der Besteller auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhaltet der Besteller nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.

Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptiert der Besteller zusätzlich zu den AGB des Lieferanten, die AGB von POWERPAY (powerpay.ch/de/agb).

Um die Sicherheit des Bestellers und des Lieferanten zu gewährleisten, führt der Lieferant eine Bonitätsprüfung vor Abschluss des Kaufes durch. Die Personendaten des Bestellers werden MF Group/POWERPAY zur Verarbeitung weitergeleitet. Die Abwicklung durch MF Group/POWERPAY steht nur für Privatpersonen aus der Schweiz zur Verfügung.

Ware auf Bestellung («nicht auf Lager»)

Ware, die der Lieferanten nicht an Lager hat, wird erst nach Eingang der vollständigen Kaufpreises beim Hersteller bestellt.

Reservierungsfrist

Der vollständige Rechnungsbetrag muss innert 5 Werktagen beim Lieferanten eingegangen sein. Während dieser Frist ist die bestellte Ware für den Besteller reserviert. Ohne Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrags innert der Reservierungsfrist, wird die Ware wieder für den Verkauf freigegeben. Nach Verstreichen von weiteren 20 Werktagen wird die Bestellung automatisch gelöscht. Die Reservierungsfrist kann in Ausnahmefällen abgeändert werden. Zur Gültigkeit bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.

Diese Bestimmungen gelten nur für die Zahlungsarten «Vorauskasse» und «Barzahlung bei Abholung».

Lieferung und Abholung

Das Versandgebiet des Lieferanten umfasst die ganze Schweiz und Liechtenstein. Waren bis 30kg und innerhalb der Richtlinien für Sperrgut werden i.d.R. mit SwissPost versendet, über 30kg per LKW Transport. Eine Abholung in unserem Lager in 5314 Kleindöttingen ist nach vorgängiger Vereinbarung möglich.

Lagerware kann in Kleindöttingen abgeholt werden, sobald der Lieferant den Besteller mit einer schriftlichen Abholungseinladung informiert hat. Holt der Besteller die Ware nicht innerhalb von 20 Werktagen ab, werden ihm für jeden weiteren Tag Lagerkosten (Berechnungsgrundlage: CHF 10.00/m2 pro Monat) in Rechnung gestellt. Die angefallenen Lagerkosten werden monatlich in Rechnung gestellt und müssen vor der Abholung vollständig beglichen sein.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Besteller:

I... auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.

II.. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

III. dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Besteller, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Lieferant wird den Besteller so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren.
Hat der Besteller die Zahlung per Vorauskasse gewählt, so versendet der Lieferant die Ware nicht vor Zahlungseingang.

Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte ab unserem Lager in 5314 Kleindöttingen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Lieferant auf den Besteller über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Besteller die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.

Wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Besteller die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erhebt der Lieferant eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30.00, sämtliche weitere Kosten durch den Zahlungsverzug werden dem Besteller belastet.

Gewährleistung

Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Die Garantiefrist dauert ein Jahr nach Inbetriebnahme der gelieferten Bestandteile, längstens aber 24 Monate nach Versand der Bestellung ab Lager des Lieferanten.

Bei Mängeln an den gelieferten Sachen kann der Besteller nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

Eventuelle Werkstattkosten, Transportkosten, Maschinenausfallkosten sind nicht durch den Lieferanten gedeckt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, Verschleissteile, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Bestellers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Besteller die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Besteller die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

VREG

Der Lieferant verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Besteller übernimmt die Kosten für Transport und Entsorgung.

Datenschutz

Der Lieferant macht den Besteller darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Besteller erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Schlussbestimmungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Gerichtsstand: Bad Zurzach

ATVshop GmbH, AGB Version 22.1 / 06.10.2022